Allgemeine Geschäfts Bedingungen
vom Inselsee Allgäu
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Inselsee Allgäu, Inh. Wolfgang Wagner, Am Inselsee 10, 87544 Blaichach
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der Freizeit- und Sportanlage sowie Gastronomie Betriebe vom Inselsee Allgäu (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Allgemeines & Nutzung der Anlage
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages an. Diese Anmeldung gilt bei einer Gruppenbuchung / Liftmiete für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald der Betreiber die bestellte Leistung schriftlich oder mündlich bestätigt. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liftmieten/Gruppenbuchungen und alle anderen Buchungsarten gelten vom fix gebuchten Zeitpunkt an. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige.
Die Benutzung der Liftanlage inkl. aller Hindernisse (Features etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für ihre Kinder. Jeder Kunde versichert, dass er über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt und schwimmen kann. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Der Kunde ist verpflichtet, die vor Ort ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Missachtung kann ein Einzug der Tickets oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage erfolgen.
Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Tickets oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn der Verdacht besteht, dass Kunden oder Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen stehen. Die Karten/Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Die Benutzung der Features ist nur mit Helm und Schwimm- bzw. Prallschutzweste gestattet. Zudem ist es untersagt die Features mit dem Leihmaterial (ausgenommen "Park-Boards") der Anlage zu nutzen.
Bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlage hat sich der Kunde/Fahrer unverzüglich vom Seil zu entfernen und ans das nächste gelegene Ufer zu schwimmen. Selbes gilt bei einem Sturz des Kunden/Fahrer.
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im eigenen Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere, als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht. Der Kunde hat sich an die Streckenführung des Betreibers, insbesondere in den Kurven durch die gesetzten Kurvenbojen zu richten.
Stornoverfahren, Stornogebühr
Stornierungen von Buchungen müssen schriftlich per Post oder Mail vom Kunden bekanntgegeben werden.
Stornierungsfristen und -kosten bei Ticketbuchungen:
ab Buchung bis 30 Tage vorher: kostenlos
ab 30 Tage vorher: 100% des Ticketpreises
Stornierungsfristen und -kosten bei Anfängerkursbuchungen:
ab Buchung bis 14 Tage vorher: kostenlos
14 bis 7 Tage vorher: 50% des Ticketpreises
ab 7 Tage vorher: 100% des Ticketpreises
Stornierungsfristen und -kosten bei Liftmieten/Gruppenbuchungen:
ab Buchung bis 60 Tage vorher: kostenlos
60 bis 30 Tage: 50% des Angebotspreises
30 bis 14 Tage: 75% des Angebotspreises
ab 14 Tage vorher: 100% des Angebotspreises
Stornierungsfristen und -kosten bei Caterings:
ab Buchung bis 14 Tage vorher: kostenlos
14 bis 7 Tage vorher: 50% des Angebotspreises
ab 7 Tage vorher: 100% des Angebotspreises
Nimmt der Kunde eine Leistung, die der Betreiber ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. nicht erscheinen, vorzeitigem Abbruch) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung.
Widerrufsrecht
Für den Kauf von Tickets für den öffentlichen Betrieb der Wasserskiliftanlagen, des Aqua Chimp Kletterparks, sowie des Aqua Parks liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung per Mail durch den Inselsee Allgäu bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Eine Stornigung oder Widerruf aufgrund von schlechtem Wetter ist ausgeschlossen.
Betriebsausfall/Änderungen
Der Betreiber behält sich vor, den Betrieb der Anlage einzustellen, wenn eine sichere Durchführung der Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden entsprechend ausgeglichen.
Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden entsprechend ausgeglichen. Änderungen, Ermäßigungen oder Erstattungen wegen Unfällen, aus Wettergründen oder höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umweltkatastrophen, Pandemien o.ä.) sind ausgeschlossen.
Liftmieten/Gruppenbuchungen
Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle einer Liftanlage können durch Umbuchungen auf eine andere Liftanlage vom Betreiber ausgeglichen werden.
Die Kernzeit Liftmiete/Gruppenbuchung beträgt bei einer 1-stündigen Buchung 50 Minuten, bei einer 2-stündigen Buchung 100 Minuten, bei einer 3-stündigen Buchung 160 Minuten.
Leihmaterial
Mit dem Verleihmaterial ist sorgfältig umzugehen. Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen. Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur durch das Betreiberpersonal.
Stunden- und Tagestickets
Stundentickets gelten vom Zeitpunkt des Kaufzeitpunkts an. Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Tagestickets gelten während der regulären Öffnungszeiten der Liftanlage nur am Tag des Erwerbs. Stunden- und Tagestickets berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlage(n). Die Tickets sind nicht übertragbar – jeglicher Missbrauch führt zur Anzeige. Bei dem Erwerb eines ermäßigten Jugendtickets, ist der Personalausweis vorzulegen.
Witterungsbedingte Ausfälle können nicht erstattet werden. Bei Betriebsunterbrechungen der Liftanlagen durch technische Defekte von mehr als 30 Minuten werden auf Stundentickets entsprechende Zeitgutschriften erstellt, welche jedoch immer mit dem Ende der regulären Öffnungszeiten am jeweiligen Kaufdatum auslaufen. Bei allen anderen Zietkarten können keine pauschalen Gutschriften erfolgen.
Saisonkarten
Saisonkarten gelten vom 1. Mai an bis zum 30. September des jeweiligen Jahres. Die Saisonkarten sind nicht übertragbar. Bei Nichteinhaltung, sowie Verstößen gegen die Sicherheitsregeln und die Hausordnung verliert die Saisonkarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, höhere Gewalt (z.B. Krieg, Umweltkatastrophen, Pandemien o.ä.) etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit. Bei dem Erwerb einer ermäßigten Jugendkarte, ist der Personalausweis vorzulegen. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist - auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden - ausgeschlossen. Bei geschlossenen Gesellschaften/Firmenevents haben die Saisonkarten keine Gültigkeit.
Haftung
Die Benutzung der Anlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle wie sie bei Ausübung von Wassersportarten vorkommen können. Freizeitaktivitäten im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Betreibers Personen- und Sachschäden oder Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen.
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Benutzung der Liftanlanlage inkl. aller Hindernisse (Features etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt, jegliche Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Dieses gilt für Sach- als auch Personenschäden.
Der Betreiber haftet nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung (z.B. Liftmiete/Gruppenbuchung) seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Organisator (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
Der Betreiber haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden.
Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial seitens des Kunden werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen.
Sonstiges
Teile des Geländes werden videoüberwacht.